Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
Veranstalter der Förderaktion: „Unser Herz schlägt für Wismar“ ist die Stadtwerke Wismar GmbH, Flöter Weg 6-12, 23970 Wismar (nachfolgend "Stadtwerke").
Die Stadtwerke übernehmen Verantwortung für das gesellschaftliche Leben. Sie verstehen sich als regional verankertes Unternehmen, das mit vielfältigem Engagement zur Lebensqualität in der Stadt Wismar und der Region beiträgt.
Bei den Stadtwerken gehen zahlreiche Förderanfragen von Vereinen ein, die das zur Verfügung
stehende Budget übersteigen. Deshalb haben die Stadtwerke diese Aktion ins Leben gerufen, bei
dem alle Vereine aus dem Versorgungsgebiet Wismar, Groß Raden, Neu Stieten, Triwalk, Wietow,
Gägelow, Zierow, Neu Weitendorf, Proseken, Hochenkirchen, Benz, Jamel, Greese, Levetzow,
Kritzow, Rüggow, Voßkuhl, Stofferstorf und Wolde (PLZ 23966, 23968, 23970) mitmachen können
und gleichermaßen die Chance auf Unterstützung haben.
Für die Förderaktion stellen die Stadtwerke einen Gesamtbetrag in Höhe von 15.000 Euro zur
Verfügung. Die Vereine haben die Chance, sich auf der Internetseite www.foerderherzen-wismar.de
mit ihren Projekten zu präsentieren und jeder Bürger kann mitentscheiden, welches Projekt wie viel
Geld bekommt.
Teilnehmen kann jeder eingetragene Verein mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. In den
Versorgungsgebieten Wismar, Groß Raden, Neu Stieten, Triwalk, Wietow, Gägelow, Zierow, Neu
Weitendorf, Proseken, Hochenkirchen, Benz, Jamel, Greese, Levetzow, Kritzow, Rüggow, Voßkuhl,
Stofferstorf und Wolde (PLZ 23966, 23968, 23970).
2. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten
Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in
vollem Umfang einverstanden.
Für die Förderaktion können sich Vereine bewerben, die
- gemeinnützige Ziele, z.B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen
- die Fördersumme in den unter Punkt 1.5. beschriebenen Versorgungsgebieten der Stadtwerke einsetzen.
Die Vereine benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und
verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu
sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln.
Die Stadtwerke fördern keine Vereine mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine
politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden
Vereine, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch,
rassistisch oder diskriminierend wirken oder in andere Weise dem Ansehen der Stadtwerke schaden.
Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
- Das Projekt muss 2025 im Versorgungsgebiet der Stadtwerke stattgefunden haben oder dort im Jahr 2025 starten.
- Vereine und Projekte, die bereits von den Stadtwerken unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).
- Es können Vereine mit beliebig vielen Projekten an der Aktion „Unser Herz schlägt für Wismar“ teilnehmen. Maßgebend ist die Reihenfolge der Anmeldung.
2.3 Bewerbung und Abstimmung
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.foerderherzen-wismar.de. Dort sind der gemeinnützige Verein sowie das geplante Projekt (die Verwendung der Förderung) des Vereins zu beschreiben. Jeder Verein darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.
Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.
Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtwerke u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Bei der Beurteilung und Entscheidung sind die Stadtwerke frei. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht.
Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden und stimmt der Veröffentlichung im Rahmen der Förderaktion der Stadtwerke zu.
Die teilnehmenden Vereine stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen und Bilder im Rahmen der Förderaktion, zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse und Medienarbeit durch die Stadtwerke genutzt werden dürfen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografiert werden im Rahmen der Preisverleihung und die Nutzung dieser Bilder durch die Stadtwerke.
Der Zeitraum für die Bewerbungen beginnt am 1. Dezember 2024 und endet am 31. Januar 2025. Zu diesem Stichtag wird die Seite für weitere Bewerbungen geschlossen. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Stadtwerke geprüft und anschließend auf der Internetseite www.foerderherzen-wismar.de freigeschaltet.
Vom 01. März bis zum 30. April 2025 dürfen alle Bürger mitentscheiden, wer wie viel Geld bekommt, indem sie Fördercodes mit den Fördersummen, unter www.foerderherzen-wismar.de nach Belieben an die teilnehmenden Vereine verteilen.
Wie komme ich an die Fördercodes:
- Jeder Stadtwerke-Kunde erhält postalisch mit seiner Jahresrechnung für 2024 im Januar / Februar 2025 einen Förderherzgutschein zum Einlösen auf der Onlineplattform.
- Im Kundencenter der Stadtwerke wird mit einem Vertragsabschluss eines Produktes ein Förderherzgutschein für Neukunden vergeben.
Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
Die teilnehmenden Vereine der Förderaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung, auf das vom Verein angegebene Konto, erfolgt Anfang Juni 2025.
Die Stadtwerke behalten sich das Recht vor, die gesamte Vereinsförderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Stadtwerke und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Vereinsförderaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Stadtwerke im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haften. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
Jeder Bewerber stellt die Stadtwerke - mit seiner Teilnahme - von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.
Die Stadtwerke und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Durch die Teilnahme an der Vereinsförderaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtwerke die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichern und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen dürfen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Achtung